Bundesbeiträge eidg. Prüfungen

 

Der Bund übernimmt 50% der Kursgebühren 

Eine erfreuliche Nachricht für alle Berufsleute, die einen eidg. Fachausweis oder ein eidg. Diplom erlangen möchten. Wer einen vorbereitenden Kurs absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50% der anrechenbaren Kursgebühren bis maximal 9500.– Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2018.

Ebenfalls gilt diese Mitteilung auch für unsere Zertifikats-Lehrgänge:

  • Zertifikat SVF Leadership: Sofern Sie innerhalb der nächsten 8 Jahre den eidg. Fachausweis als Führungsfachfrau:mann absolvieren.
  • Zertifikat HR-Assistent:in (VSK): Sofern Sie innerhalb der nächsten 5 Jahre den eidg. Fachausweis als HR Fachfrau:mann absolvieren.
  • Höheres Wirtschaftsdiplom VSK/HWD: Der Lehrgang HWD ist Bestandteil diverser Vorbereitungskurse und profitiert damit auch von Bundesbeiträgen. Voraussetzung: Nach Abschluss des Wirtschaftsdiploms müssen Sie innerhalb von 5 Jahren eine eidg. Berufsprüfung absolvieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen (➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege).
  • Der/die Absolvierende muss die Kursgebühren bezahlen. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) des Kursanbieters bzw. der Kursanbieter müssen auf den Namen der/des Absolvierenden lauten.
  • Der/die Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
  • Der/die Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden. Die Absolvierenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein. Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.

 

 

Ab wann gilt die Regelung?

Bundesbeiträge erhält, wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung absolviert und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat. Der Kurs darf allerdings nicht bereits von kantonalen Subventionen profitiert haben.

Mit dem neuen Finanzierungsmodell will der Bund die Absolvierenden finanziell entlasten und so einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Damit der Effekt nicht verpufft, muss sich die Wirtschaft wie bisher an den Weiterbildungskosten ihrer Angestellten beteiligen oder sie zeitlich entlasten. Nur so kommt die finanzielle Unterstützung voll und ganz den Absolvierenden zugute.

Für weiterführende Informationen hilft Ihnen das Sekretariat des jeweiligen HSO-Standorts gerne weiter.