Kantonsbeiträge HFSV

Kantonsbeiträge gemäss der interkantonalen Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV)
Seit August 2015 sind alle 26 Kantone der höheren Fachschule (HFSV) beigetreten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die Studierenden den Anspruch auf die finanzielle Förderung geltend machen können, weisen sie den stipendienrechtlichen Wohnsitz nach. Damit kann geprüft werden, welcher Kanton zahlungspflichtig ist.
Für die Beitragsberechtigung gelten folgende Voraussetzungen:
  • der Bildungsgang ist durch das SBFI anerkannt
  • der Standortkanton hat eine Leistungsvereinbarung mit dem Bildungsanbieter abgeschlossen
  • der Standortkanton hat den Bildungsgang bei der HFSV-Geschäftsstelle gemeldet
Dafür müssen die Studierenden folgendes bei der HSO einreichen.
  • Aktuelle Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde (mindestens 2 Jahre müssen Sie im selben Kanton vor Lehrgangsstart gewohnt haben)
  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons». Sie können das Personalienblatt hier herunterladen.
Nachdem die eingereichten Unterlagen geprüft und gutgeheißen wurden, haben die Studierenden Anrecht auf die vergünstige Studiengebühr.
Für weiterführende Informationen hilft Ihnen das Sekretariat des jeweiligen HSO Standorts gerne weiter.